KKB-Vorstände: Das geplante GKV-Stabilisierungsgesetz gefährdet die klinische Versorgung in Bayern
Die Klinik-Kompetenz Bayern (KKG), ein Zusammenschluss von 60 Kliniken mit annähernd 42.000 Mitarbeitenden, lehnt das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der Bundesregierung ab. Die drei KKB-Vorstände Martin Rederer, Robert Wieland und Alexander Meyer sowie Aufsichtsratsvorsitzender Christian Schmitz bewerten die geplanten Maßnahmen als breiten Angriff auf die Kliniken in Deutschland und Bayern.
Krankenhäuser leiden seit Jahren darunter, dass ihnen immer mehr Aufgaben übertragen und Vorgaben für medizinische Leistungen verschärft werden – verbunden mit erheblichen Kostensteigerungen, die finanziell bei Weitem nicht kompensiert werden. Kommunen müssen oftmals mit Millionenbeträgen einspringen, um negative Betriebsergebnisse auszugleichen, die zu großen Teilen durch regulatorische Vorgaben entstanden sind.
Als ob das nicht schon genug wäre, setzt die Bundesregierung jetzt zu einem Kahlschlag der Krankenhauslandschaft an. Das Beitragsstabilisierungsgesetz hat – wie es schon sagt – stabile Versichertenbeiträge zum Ziel. Unabhängig davon, ob das überhaupt ein realistisches Szenario ist: Die katastrophalen Folgewirkungen werden von der Bundespolitik einfach verschwiegen oder sie werden verdrängt. „Auf Bundesebene wird durch immer höhere Qualitäts- und Strukturvorgaben bestellt, aber die entstehenden Kosten nicht bezahlt. Die entstehenden Defizite sollen dann gefälligst die Kommunen übernehmen. Das ist eine Zechpreller-Mentalität“, kritisiert Robert Wieland. Die Bundesregierung verschärft mit dem Gesetz gezielt die regulatorischen Vorgaben für Krankenhäuser, ohne die notwendige Finanzierung sicherzustellen.
Zentrale Kritikpunkte der KKB sind:
- Die sogenannte „Meistbegünstigungsklausel“ wird gestrichen. In Kombination mit einem pauschalen Abschlag von einem Prozent (2027–2029) entsteht eine dauerhafte Finanzierungslücke. Tatsächliche Kostensteigerungen werden nicht mehr refinanziert.
- Die 50-prozentige Streichung der Tarifrate erschwert die Gegenfinanzierung künftiger Tarifabschlüsse und gefährdet die Personalfinanzierung.
- Das Selbstkostendeckungsprinzip im Pflegebudget soll künftig entfallen. Die pauschale Vergütung pflegeentlastender Maßnahmen in Höhe von 2,5 Prozent des Pflegebudgets 2 soll gestrichen werden. Weitere Steigerungsbegrenzungen werden eingeführt, während Löhne weiter steigen. Nicht patientennahe Tätigkeiten wie Dokumentation und Materiallogistik sollen zudem nicht länger in der Pflege vergütet werden. Eine Kompensation ist nicht vorgesehen.
- Die Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes (MD) sollen massiv ausgeweitet werden. Das erhöht den bürokratischen Aufwand und bindet personelle Ressourcen. Die Verwaltungskosten steigen, ohne dass der Nutzen für die Versorgungsqualität erkennbar wäre.
- Weitere belastende Maßnahmen sind beispielsweise der Wegfall von Zuschlägen für die Pflege der elektronischen Patientenakte und neue Kurzzeitfallpauschalen.
„Die Bürokratie wächst, die Defizite steigen und die Zahl insolvenzgefährdeter Kliniken nimmt zu. Eine stabile wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch die Kliniken in Bayern ist unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr gewährleistet.“, kritisiert Christian Schmitz, Aufsichtsratsvorsitzender. Insbesondere kleinere und freigemeinnützige Krankenhäuser sowie Kliniken im ländlichen Raum sind existenziell bedroht.
Wir warnen ausdrücklich vor dieser Entwicklung, die sich aufgrund des angekündigten politischen Handelns so abzeichnet. Die 32 Mitglieder (Krankenhausbetreiber) der KKG verzeichnen seit 2023 nun das vierte Jahr in Folge ein jährliches Defizit von insgesamt über 300 Millionen Euro. Die Maßnahmen des GKV-Spargesetzes ziehen nach unseren Berechnungen eine zusätzliche Erlöseinbuße der Mitglieds-Kliniken von mindestens 190
Millionen Euro pro Jahr nach sich. Dass die Entwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung so nicht weitergehen könne, sei allen Beteiligten klar. Einsparungen jedoch einseitig pauschal zu verteilen und Lücken in der klinischen Versorgungsstruktur zu reißen, schade Patientinnen und Patienten, Beschäftigten
der Kliniken und letztlich den Bürgerinnen und Bürgern.
„Für die notwendigen Transformationsprozesse brauchen Kliniken Planungssicherheit, Investitionen und verlässliche Finanzierungsmechanismen. Pauschale Kürzungen sind ein untaugliches Mittel“, betont Vorstand Martin Rederer. Um weitere Effizienzreserven zu heben, benötigen die Kliniken mehr Eigenverantwortung und Handlungsspielraum vor Ort. „Die minutiösen kostentreibenden regulatorischen Vorgaben wie Personaluntergrenzen, Struktur- und Prozessvorgaben müssen strikt reduziert werden, um mehr Handlungsspielraum zu erhalten und Kosten einzusparen zu können,“ so Vorstand Alexander Meyer.
Mit den geplanten Gesetzesänderungen gelingt nach Auffassung der KKB keine nachhaltige Reform des Krankenhauswesens. Ganz im Gegenteil: So steht die Zerschlagung gewachsener Strukturen auf der politischen Agenda. Die vorliegenden Maßnahmen müssen grundsätzlich überarbeitet werden.
